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Nichtraucherschutz und Rauchverbot |
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Infos
über das Nichtraucherschutzgesetz & Rauchverbot
in Deutschland
Bayern: Volksbegehren plus Volksentscheid
ergibt Rauchverbot
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Am 4. Juli 2010 war es soweit: in Bayern
stimmte das Volk über ein neues Nichtraucher-
schutzgesetz in der Gastronomie ab. Im
Jahr zuvor hatte Sebastian Frankenberger,
Mitglied der ÖPD, das „Aktionsbündnis
Volksentscheid Nichtraucherschutz“
gegründet, um gegen die Lockerung
des Rauchverbots in Bayern vorzugehen
und erhielt bald Unterstützung durch
die Grünen und die SPD.
Das, im Januar 2008 in Kraft getretene,
strenge Rauchverbot war von der Landesre-
gierung durch Ausnahmeregelungen entschärft
worden, in der Hoffnung, verlorene Wählerstimmen
wieder zu gewinnen. Die Ausnahmen ließen
ab dem 1.August 2009 zu, dass in abgeschlossenen
Räumen der Gastronomie, Festzelten
und ausgewiesenen Raucherkneipen das Rauchen
erlaubt war.
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Gegen diese Abänderung des Rauchverbots sollte
sich das Volksbegehren richten und mit der Unterstützung
von 1,3 Millionen Stimmen war es erfolgreich. Der
eingereichte Entwurf zum Nichtraucherschutz wurde
jedoch vom bayerischen Landtag abgelehnt und es
kam zum Volksentscheid. Die Gegner des grundsätzlichen
Rauchverbots starteten Kampagnen, die implizierten,
dass Bayern sich vom Freistaat zu einem Verbots-Staat
entwickeln könnte. Auch Gastronomen befürchten
durch das Rauchverbot in ihren Räumlichkeiten
Umsatzeinbußen und den Verlust ihrer Existenz.
Doch mit einer eher geringen Wahlbeteiligung
von nur etwa 37,7% der 9,4 Millionen wahlberechtigten
Bayern setzten sich die Forderer des strikten
Rauchverbots per Volksentscheid durch. Die einfache
Mehrheit reichte und 61% der Wähler stimmten
mit Ja für das neue bzw. alte Rauchverbot.
Ab dem 1. August 2010 gilt im Bundesland Bayern
die Regelung, dass weder in öffentlichen
Gebäuden, in abgeschlossenen Räumen
der Gastronomie, noch in Bier- oder Festzelten
geraucht werden darf. Auch die entstandenen „Raucherclubs“
wird es nicht mehr geben dürfen. Die einzige
Ausnahme von diesem Gesetz bildet das Oktoberfest
2010. Hier darf im diesem Jahr noch geraucht werden,
ab 2011 jedoch gilt auch hier die neue Regelung
des Nichtraucherschutzes. Damit haben die Bayern
das strengste Rauchverbot ganz Deutschlands.
Es stellt sich die Frage, ob dieser Volksentscheid
in Bayern Auswirkungen auf die anderen Bundesländer
haben wird. Die Diskussion über das Rauchverbot
war etwas erloschen, die Ausnahmeregelungen boten
den Rauchern genug Raum, ebenso den Nichtrauchern.
Doch mit dem Erfolg des Volksentscheids in Bayern
wird die Diskussion wieder neu entfacht werden.
Die Anhänger eines strikten Rauchverbots,
wie nun in Bayern durchgesetzt, werden die Entwicklung
verfolgt und ihre Chance entdeckt haben, auf eben
diesem Wege zum Erfolg zu gelangen. Die Unterstützung
von Sebastian Frankenberger hätten sie, wünscht
er sich doch ein am besten im Arbeitsschutzgesetz
verankertes Rauchverbot zum Schutze der Arbeitnehmer.
Derselben Meinung ist die SPD und fordert ein
einheitliches Gesetz für ganz Deutschland.
Und das erste Land versucht schon, mit den Bayern
gleichzuziehen. Das Saarland möchte ebenfalls
ein absolutes Rauchverbot für die Gastronomie
einführen, ein dementsprechendes Gesetz wurde
aber durch die Klagen mehrerer Gastronomen blockiert.
Man wartet auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes
im kommenden Jahr.
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Etappensieg für die Eckkneipenbesitzer!
Das bestehende Rauchverbot
für Eckkneipen wurde im Juli 2008 vom Bundesverfassungsgericht
revidiert. Die Richter in Karlsruhe beurteilten das bestehende
Gestz als verfassungwidrig. Das Urteil, welches vorläufig
nur für Berlin und Baden-Würtemberg Bestand
hat, sieht nun vor dass in kleinen Eckkneipen bis zu einer
Fläche von 75 m² ab sofort wieder geraucht werden
darf. Wichtig dabei ist, dass Kinder und Jugendliche unter
18 Jahren keinen Zutritt haben dürfen! Des Weiteren
müssen diese Kneipe als Raucherkneipe gekennzeichnet
werden und es dürfen keine warmen bzw. zubereitungsbedürftigen
Speisen serviert werden. Es ist jetzt nur noch eine Frage
der Zeit, bis auch anderen die Bundesländer nachziehen
werden, denn die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie
Ausnahmeregelungen sind in allen Ländern in etwa
die selben. Besitzer kleinerer Kneipen können also
aufatmen, ihre Existenz ist nicht weiterhin durch ein
schwammiges Gesetz bedroht.
Experten gehen davon aus,
dass sich an dieser Regelung dann, so kurz vor einigen
Landtagswahlen und der Bundetagswahl 2009, so schnell
nichts mehr ändern wird. Da Einraumkneipen nicht
über die Möglichkeit verfügen, Raucherplätze
in separaten Raumen zu schaffen, wird hier nun nach
dem Gleichheitsprinzip entschieden, da größere
Gaststätten ja die Möglichkeit besitzen, explizit
Raucher in die separaten Raucherräume "einzuladen",
was wiederum eine Art Wettbewerbsverzerrung mit negativen
Auswirkungen auf die kleinen Kneipen, die diese Möglichkeit
nicht haben, bedeuten würde.
Hätte man das Nichtraucherschutzgesetz nicht den
Bundesländern überlassen, sondern zentral
(für alle Länder gleich) umgesetzt, so wäre
ein großes Chaos vermeidbar gewesen. Nur ein absolutes
bzw. generelles Rauchverbot wäre einheitlich und
sinnvoll gewesen. Das Thema ist also bis auf weiteres
vertagt. Bleibt abzuwarten, wie man in 2 Jahren darüber
denkt bzw. ob man überhaupt noch von einem Rauchverbot
spricht.
Fazit: Dass Rauchen
der Gesundheit schadet, ist Fakt und das in jedem Bundesland
genau gleich. Wozu also diese Kleinstaaterei bzw. wie
kann eine Regierung ein solches Gesetz auf die Länder
abwälzen, wenn sie doch damit rechnen muss, dass
bei unklaren Angelegenheiten zwangsläufig in jedem
Bundesland aufwendige Rechtsstreits entstehen und die
Gerichte dann in letzter Instanz die länderspezifischen
Gesetze wieder kippen müssen?
Wenn man sich die, für jedes einzelne Bundesland
entstandenen, Kosten (seit Beginn der Umsetzung des
Nichtraucherschutzgesetztes) betrachtet, dann muss man
feststellen, dass wieder einmal der Steuerzahler der
Dumme ist. Diese Gelder hätte man beispielsweise
für präventive Aufklärungsmaßnahmen
in den Schulen investieren können und somit wirkungsvoll
und nachhaltig neue Raucher verhindern können.
Alter Text (Stand 2007)
Nach langem hin und her tritt nun das Nichtraucherschutzgesetz
in Kraft. Dieses Gesetz soll primär das Passivrauchen
verhindern und somit Nichtraucher, Kinder und Jugendliche
vor dem Einatmen nikotin- bzw. tabakhaltiger Luft schützen.
Spätestens ab dem Jahr 2008 wird das Rauchen in
öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen (z.
B. in Krankenhäusern, Ämtern etc.) sowie wie
in Kindergärten, Schulen, auf Schulhöfen und
an Arbeitsplätzen verboten sein und als Ordnungs-widrigkeit
geahndet werden. Je nach Bundesland liegen bereits verschiedene
Gesetze und Gesetzentwürfe vor oder sind derzeit
noch in Berabeitung. Bis Anfang 2008 sollen nun alle
Bundesländer über ein Nichtrauchergesetz verfügen.
Ausnahmen und Sonderregelungen: Ausnahmen bestätigen
die Regel, denn je nach Bundesland treten mit dem neuen
Gesetz auch diverse Ausnahmeregelungen (z.B. für
Festzelte oder baulich abgetrennte Räume) in Kraft,
welche den jeweiligen Gesetzesblättern zu entnehmen
sind (Details siehe Tabelle unten).
Rauchverbot
umgehen?
Zum Beispiel Baden-Württemberg,
das Bundesland in dem das Gesetz bereits seit dem
01.08.2007 in Kraft getreten ist: Laut dem neuen
Gesetz ist das Rauchen in Gaststätten mit baulich
abgetrennten Räumen erlaubt.
Seit der Einführung des Gesetzes beschweren
sich viele Gastwirte über Umsatzeinbußen
von über 50 % und mehr. Um weiterexistieren
zu können, wird die o. g. Gesetzeslücke
nun schamlos ausgenutzt: Diese Wirte beginnen nun
damit, wieder Aschenbecher aufzustellen, indem sie
kleine abgetrennte Räume (unter Umständen
sogar die Besenkammer) ganz offiziell und gesetzeskonform
als Nichtraucherraum deklarieren.
Genau das lässt das schwammige Gesetz nämlich
derzeit noch zu und deshalb wird auch hier noch
nachgebessert werden müssen und das Rauchen
irgendwann generell verboten und Ausnahmen kategorisch
ausgeschlossen werden. |

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Sonstige Gedanken zum neuen Gesetz:
Wenn man sich überlegt,
dass ja sowieso schon fast überall das Rauchen
in öffentlichen Einrichtungen eingeschränkt
oder sogar verboten war, dann könnte man sich fragen,
ob überhaupt ein zusätzliches Gesetz nötig
ist. Es konnte doch auch schon vorher vom Vorgesetzen
oder Chef vorgeschrieben werden, das Rauchen am Arbeitsplatz
bzw. in Büroräumen zu unterlassen. Das Rauchverbot
soll nach dem neuen Gesetz in allen öffentlichen
Gebäuden, Schulen, öffentlichen Verkehrsmitteln,
am Arbeitsplatz, in der Gastronomie und in allen Einrichtungen
des Bundes verboten werden. Für Kindergärten,
Schulen oder Jugendeinrichtungen sowie auch Speise-Restaurants
ist das ja auch absolut nachvollziehbar. Es ist auch
generell richtig, Nichtraucher vor dem passiven Rauch
zu schützen.
Sonderfall Kneipen? Jetzt fragt sich aber auch der mündige
Raucher, warum er nun auf einmal durch ein extra erlassenes
Nichtraucherschutzgesetz diskriminiert wird? Oder ist
dies etwa unzutreffend, wenn man als Raucher schon seit
Jahren in seiner Stammkneipe sitzt und gemütlich
mit zu 99% anderen Rauchern sein Bier trinkt und man
plötzlich bei Wind und Wetter vor die Tür
muss, obwohl der Laden dann innen völlig leer ist?
Warum kann ein Nichtraucher nicht in eine Nichtraucherkneipe
gehen? Bzw. warum gibt es eigentlich so gut wie gar
keine Nichtraucherkneipen in Deutschland und warum gehen
die Nichtraucher lieber freiwillig in Raucherkneipen
und wenn diese durch das neue Gesetz dann leer bleiben,
warum dann auf einmal nicht mehr?
Fakt ist: Leidtragende dieses Gesetzes sind nicht die
Raucher selbst, sondern die Gastwirte, Restaurant- oder
Kneipenbetreiber, die über keinen baulich abgetrennten
Raucherraum verfügen. Jeder Gastwirt, der sich bislang
gerade mal so über Wasser halten konnte, wird wahrscheinlich
nun in den Ruin getrieben werden, wenn ihm tatsächlich
sämtliche Raucher und dadurch automatisch auch die
Nichttraucher fernbleiben. Wer setzt sich schon in eine
Kneipe die gähnend leer ist?
Zudem, der Staat bezieht
sehr hohe Summen aus der Tabak-und Alkoholsteuer. Nur
mal so vor sich hin gedacht, was wäre wenn sämtliche
Raucher aus Protest mal eben für vier Wochen lang
aufhören zu rauchen, oder es würde wirklich
das eintreffen was die Politiker fordern, nämlich
dass wenigstens die Hälfte der Raucher dieses Laster
aufgeben? Es wären krasse steuerliche Einbußen
zu erwarten. Aber da man genau weiss, dass die Sucht größer
ist als die Vernunft, wird das wohl auch nicht passieren.
Dennoch ist es einleuchtend, nichtrauchende Menschen vor
den bekannten Gefahren des Passivrauchens zu schützen
und dabei das größte Augenmerk auf den Schutz
von Kindern und Jugendlichen zu legen, denn ehrlich gesagt
weiss doch jeder vernünftige Mensch, dass durch dieses
Gesetz niemand aufhört zu Rauchen. Wenn man mehr
Energie und Aufwand in Aufklärungsarbeit und das
Jugendschutzgesetz investieren würde und die erlassenen
Gesetze auch verstärkt mit Kontrollen durchsetzen
könnte, dann wäre doch die Hoffnung noch größer,
dass erst gar nicht so viele Kinder so leicht wie bisher
zur Zigarette greifen könnten.
Fazit - Wo ist man als Staat konsequent und wo nicht?
Der Staat fordert ein Recht aus
saubere Luft für jeden Bürger, aber wie sieht
es mit den Abgasen aus, die aus dem Straßen-,
Schienen-, Schiffs- und Luftverkehrverkehr sowie der
Industrie entstehen? Müsste man fairerweise dann
nicht auch das Autofahren verbieten, damit Fussgänger
und Radfahrer, die kein eigenes Auto besitzen bzw. gar
keins wollen, vor gesundheitsschädlichen Abgasen
geschützt werden? Oder Flugverbote zum Schutz der
Nichtflieger verhängen? Mögliche Konsequenzen
werden bei uns nicht zwangsläufig zum Schutze der
Menschen und der Natur getroffen, sondern hängen
zumeist von der Gunst und der Lobby der größten
Wirtschaftskonzerne ab.
Noch vor zwei Jahren wäre ein solches Rauchverbot
in Deutschland undenkbar gewesen! Die Tabak-Lobby, die
jahrzehntelang ein gewichtiger Faktor in der Bundesrepulik
war und so manche Parteiveranstaltung sponsorte, hat
sich die Gunst der Regierung aber inzwischen verscherzt,
weil sie zum Teil unwahre bzw. manipulierte und vor
allen Dingen verharmlosende Studien über das Rauchen
und seine Folgen in Umlauf gebracht hat. Man könnte
also auch annehmen, dass es darum so wichtig war, das
neue Gesetz so schnell wie möglich umzusetzen.
Gedanken sind Gottseidank (noch) frei, auch wenn man
in Deutschland bald so gut wie überhaupt nichts
mehr darf und uns Bürgern in unserer Unmündigkeit
so gut wie alles vom Staat vorgeschrieben werden muss.
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